Gebühren & Honorare unserer Rechtsberatung bzw. -vertretung

Wir bieten eine erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft für ein konkretes Thema oder Problem an.
Unsere Rechtsberatung und -vertretung wie auch die erste anwaltliche Auskunft umfasst jeweils eine eingehende Besprechung der zu erwartenden Gebühren und Honorare sowie ein allfälliges Prozesskostenrisiko.
Das Honorar des Rechtsanwalts bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und der Allgemeinen Honorarordnung (AHR), wobei die Höhe des Honorars vom jeweiligen Streitwert und Arbeitsaufwand abhängt.
Im Einzelfall kann aber eine davon abweichende Vereinbarung über das Honorar getroffen werden, so z.B. ein Zeithonorar oder eine Pauschale.